Gebärdendolmetschen bei Behörden
Gebärdendolmetscher helfen in allen möglichen Situationen, in denen Gehörlose, Schwerhörige und taubblinde Menschen, die sich per Gebärdensprache verständigen, mit anderen kommunizieren möchten, die diese Sprache nicht beherrschen. Hierbei kann es sich um ein Elterngespräch an der Schule des hörenden Kindes eines gehörlosen Elternteils, einen Arzttermin oder ein Begräbnis handeln.
Bei Begegnungen von einer Stunde oder weniger, die keine besonderen Vorkehrungen verlangen, wird in der Regel nur ein Dolmetscher eingesetzt. Längere Veranstaltungen wie Bürgerversammlungen erfordern mindestens zwei Dolmetscher.
Ebenso wie gesprochene Sprachen sind Gebärdensprachen nicht überall gleich. Deshalb ist es immer wichtig, vor Buchung des Dolmetscheinsatzes nachzufragen, welche Gebärden- und gesprochenen Sprachen bei der Tagung verwendet werden. Häufig haben Nutzer der Gebärdensprache eine Präferenz für einen Gebärdendolmetscher, mit dem sie häufig zusammenarbeiten. Sobald man diese Informationen hat und weiß, worum es bei der Tagung inhaltlich geht, kann ein Dolmetscher angefordert werden. In der Regel sind Dolmetscher Fachleute, die sich in vielen Bereichen auskennen. Prüfen Sie dennoch stets vor der Buchung, ob der Dolmetscher in die gewünschte Sprache dolmetschen kann und ob er das Thema beherrscht.
In vielen EU-Mitgliedstaaten haben gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen gesetzlichen Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher. Dieser Anspruch ist von Land zu Land allerdings unterschiedlich und kann beispielsweise auf wenige kostenlose Dolmetsch-Stunden oder auf eine nur geringe Verfügbarkeit von Dolmetschern begrenzt sein.
Da es sich bei Behördenterminen häufig um sehr persönliche Begegnungen handelt, gehen viele, denen der Einsatz eines Gebärdendolmetschers fremd ist, davon aus, dass der Dolmetscher am Gespräch teilnimmt. Der Gebärdendolmetscher dient aber dazu, die Kommunikation zu erleichtern. Er nimmt nicht direkt am Gespräch teil.
Weitere Informationen zum Gebärdendolmetschen bei Konferenzen und zum Gebärdendolmetschen vor Gericht